Schulelternbeirat
„Wir wollen aufsteh‘n, aufeinander zugeh’n,
voneinander lernen, miteinander umzugeh‘n.
Aufsteh’n, aufeinander zugeh’n
und uns nicht entfernen,
wenn wir etwas nicht versteh’n“
Clemens Bittlinger
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Freunde der Wintersteinschule,
auf dieser Seite möchten wir Ihnen den Schulelternbeirat der Wintersteinschule vorstellen und Ihnen einen kleinen Einblick in die Aufgaben des Schulelternbeirats geben.
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Sie wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren einen Elternteil als Klassenelternbeirat und einen weiteren Elternteil als stellvertretenden Klassenelternbeirat. Der Klassenelternbeirat und der stellvertretende Klassenelternbeirat sind gleichzeitig Mitglieder des Schulelternbeirats.
SEB 2025:
Unser Schulelternbeirat ist derzeit wie folgt besetzt:
Holzhausen, Inga |
Klassenelternbeirat der 1a |
Spange, Oleg Verena, Langhoff |
Klassenelternbeirat der 1b |
Meiser, Johannes |
Klassenelternbeirat der 1c |
Rauch, Irina Rosenkranz, Daniel |
Klassenelternbeirat der 2a |
Geck, Alexander Glang, Björn |
Klassenelternbeirat der 2b |
Hinz, Yvonne Kölsch, Sandra |
Klassenelternbeirat der 2c |
Schneider, Anja
Bartels, Manuela |
Klassenelternbeirat der 3a |
Bachmann, Nina
Walther, Tobias |
Klassenelternbeirat der 3b |
Nadler, Simone
Gniza, Angela |
Klassenelternbeirat der 4a |
Müller, Heike
Paetzold, Julia |
Klassenelternbeirat der 4b |
Zum Vorstand des Schulelternbeirats wurden gewählt:
- Frau Heike Müller (1. Vorsitzende) und
- Herr Alexander Geck (stellvertretender Vorsitzender)
Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus. Er wird nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An diesen Sitzungen nehmen der Schulleiter oder die Schulleiterin und dessen oder deren Stellvertreter oder Stellvertreterin teil. An der Wintersteinschule also Herr Dahl als Schulleiter und Frau Blecher als Konrektorin. Herr Dahl unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Weitere Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreterinnen und Vertreter des Schulamtes können teilnehmen. In den Sitzungen werden ferner Besonderheiten im Schulalltag und Entwicklungen an der Schule, die für die gesamte Schule von Interesse sind, ausgetauscht und erörtert. Der Vorstand des Schulelternbeirats steht zudem auch außerhalb der Sitzungen in regem Austausch mit der Schulleitung und informiert die Klassenelternbeiräte. Er ist Ansprechpartner für alle Eltern.
Einige Entscheidungen der Schulkonferenz bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirats. Zudem stehen dem Elternbeirat Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte zu. Näheres hierzu finden Sie in § 110 des Hessischen Schulgesetzes.
Der obige Auszug aus dem Lied „Aufsteh’n, aufeinander zugeh’n“ von Clemens Bittlinger beschreibt die Aufgaben des Schulelternbeirats sehr gut: Er ist Bindeglied zwischen Schule und Eltern und soll dafür sorgen, dass Eltern und Lehrer aufeinander zugehen und voneinander lernen. Nur, wer miteinander redet, kann konstruktive Lösungen finden und Missverständnisse aus dem Weg räumen, so dass unsere Kinder einen freundlichen und fröhlichen Schulalltag genießen können.
Wenn Sie mit dem Schulelternbeirat in Kontakt treten möchten, so erreichen Sie den Schulelternbeirat per Email.